Unter Drogen am Steuer
Von Dieter Roßkopf
Als B. mit seinem Pkw am 20. Februar 2014 in eine Verkehrskontrolle geriet, wies er eine THC-Konzentration von 1,5 ng/ml im Blut auf und stand infolgedessen unter der Wirkung von Cannabis. Gegen ihn erging daher ein Bußgeldbescheid mit Verhängung einer Geldbuße und eines Fahrverbots von einem Monat. Dagegen legte B. Einspruch ein.
Trunkenheitsfahrt und MPU
Von Dieter Roßkopf
Wir befassen uns heute mit zwei gleichgelagerten Fällen. In beiden war der Führerin beziehungsweise dem Führer eines Kraftfahrzeugs durch das Strafgericht die Fahrerlaubnis entzogen worden, weil sie unter Alkoholeinfluss ein Kraftfahrzeug gefahren hatten. Die Blutalkoholkonzentration der Fahrerin lag bei 1,28 Promille, diejenige des Mannes bei 1,13 Promille. Für beide war es das erste Mal, dass sie wegen einer Trunkenheitsfahrt verurteilt wurden.
Mit Drogencocktail im Blut erwischt
Von Dieter Roßkopf
Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung aufgrund Drogenkonsums
Im November 2012 hatte der Kl. unter dem Einfluss des Cannabis- Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (2,1 ng/ml THC; 25 ng/ml THC- Carbonsäure) eine Taxe geführt. Daraufhin entzog ihm das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit sofort vollziehbar erklärtem Bescheid, bestätigt durch Widerspruchsbescheid.
Einnahme von harten Drogen begründet Ungeeignetheit zum Führen von Kfz
§ 3 StVG, § 46, Anl. 4 Nr. 9.1 + 9.5 FeV
1. Schon der einmalige Konsum von sog. harten Drogen begründet im Regelfall die Annahme der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen.