Unter Cannabiseinfluss ungeeignet zum Kfz-Führen
Wer gelegentlich Cannabis einnimmt und mindestens einmal ein Kfz unter Cannabiseinfluss geführt hat, ist in der Regel ohne Weiteres, insbesondere ohne vorherige medizinisch-psychologische Untersuchung auf sein Trennungsvermögen, als ungeeignet zum Führen von Kfz anzusehen.
OVG Niedersachsen, Beschl. v. 7.4.2017, 12 ME 49/17
Aus den Gründen:
Unter Drogen am Steuer
Von Dieter Roßkopf
Als B. mit seinem Pkw am 20. Februar 2014 in eine Verkehrskontrolle geriet, wies er eine THC-Konzentration von 1,5 ng/ml im Blut auf und stand infolgedessen unter der Wirkung von Cannabis. Gegen ihn erging daher ein Bußgeldbescheid mit Verhängung einer Geldbuße und eines Fahrverbots von einem Monat. Dagegen legte B. Einspruch ein.
Mehr Klarheit bei der MPU
Seit Jahren streitet die Rechtsprechung darüber, ob bei einem Ersttäter nach einer Trunkenheitsfahrt erst ab 1,6 Promille eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet werden muss oder bereits ab 1,1.
Die Papiere, bitte!
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