Verwaltungsgericht bestätigt strengere Regeln im Südwesten -
Keine Promillegrenze
Wer betrunken am Steuer erwischt wird, muss in Baden-Württemberg eher zum „Idiotentest“ als in anderen Ländern. Diese Regelung hat der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim jetzt bestätigt. Sobald ein Strafgericht den Führerschein kassiert habe, dürften ihn die zuständigen Behörden nur noch nach einer positiven medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) herausgeben. Das entschieden die Richter in einem vor kurzem veröffentlichten Urteil (AZ.: 10 S 116/15).
Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung aufgrund Drogenkonsums
Im November 2012 hatte der Kl. unter dem Einfluss des Cannabis- Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (2,1 ng/ml THC; 25 ng/ml THC- Carbonsäure) eine Taxe geführt. Daraufhin entzog ihm das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit sofort vollziehbar erklärtem Bescheid, bestätigt durch Widerspruchsbescheid.
Einnahme von harten Drogen begründet Ungeeignetheit zum Führen von Kfz
§ 3 StVG, § 46, Anl. 4 Nr. 9.1 + 9.5 FeV
1. Schon der einmalige Konsum von sog. harten Drogen begründet im Regelfall die Annahme der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen.
Kräutermischungen: Polizei schlägt Alarm
Von Jürgen Kümmerle
Die Kräutermischungen heißen Explosion, Ibiza More oder Freeze. Sie sind frei übers Internet beziehbar, und sie sind oftmals legal. Vermischt mit Tabak versprechen sie einen nie gekannten Rausch. Doch jetzt schlagen Polizei und Suchtexperten in der Region Alarm. „Die Auswirkungen von Kräutermischungen sind schlimmer als die von Heroin“, sagt Dieter Ackermann, Hauptkommissar beim Jugenddezernat der Polizei Heilbronn.
Führerschein gilt nicht überall
Frau A. ist österreichische Staatsbürgerin, lebt in Österreich nahe der deutschen Grenze und besitzt eine österreichische Fahrerlaubnis. Am 11. Mai 2012 geriet sie in Deutschland in eine Verkehrskontrolle. Dabei wurde festgestellt, dass sie unter dem Einfluss von Cannabis stand. Den wegen dieses Vorfalls ergangenen Bußgeldbescheid,