B. war schon mehrfach wegen Geschwindigkeitsverstößen aufgefallen. Im Verkehrszentralregister befanden sich bereits drei Voreintragungen, die auf Geschwindigkeitsverstöße mit 30,53 und 32 km/h Tempoüberschreitung zurück gingen. Wegen dieser Verstöße hatte er nicht nur Geldbußen bezahlt, sondern in einem Fall auch ein Fahrverbot von einem Monat ableisten müssen. Als er eines Tages auf der A8 Richtung München fuhr, war es wieder soweit. In einer Radarkontrolle fiel er mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 km/h auf.
Das Verwaltungsgericht Saalouis entschied: Hat ein Autohalter nach Angaben des Finanzamtes die Steuer nicht bezahlt, muss die Zulassungstelle das Auto ohne weitere Nachprüfung des Falles stillegen.
Ein Thema für Viele und vor allem zu Beginn der Urlaubszeit wieder interessant : Was kosten Verkehrssünden im Ausland. Hier in einer Tabelle zu einem Überblick zusammengefasst.
Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 26.04.2010, AZ: 6 L 663/10
Die Nutzung fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge (z. B. Fahrräder) im öffentlichen Straßenverkehr darf einem Fahrradfahrer, der sich nach einer Trunkenheitsfahrt weigert eine medizinisch-psychologische Begutachtung durchführen zu lassen, untersagt werden.