Passivrauchen von Cannabis
Nur zwei Stunden hatte sich der Mann in einer Diskothek aufgehalten, als er danach gegen 5.20 Uhr von einer Polizeistreife angehalten wurde. Ein Drogenschnelltest war positiv...
...auch die spätere toxikologische Blutuntersuchung zum Nachweis von Cannaboiden verlief positiv. Anders als beim Konsum von Alkohol, für den die 0,5-Promille-Grenze für die straffreie Teilnahme am Verkehr gilt, nennt das Gesetz keine feste Grenze für „andere berauschende Mittel“. Deshalb können auch sehr niedrige Blutwerte zu einem schwerwiegenden Bußgeldverfahren führen. Vor Gericht konnte dann der Sachverständige aber nicht ausschließen, dass die Drogen unbewusst durch Passivrauchen aufgenommen wurden, was mangels Schuld des Angeklagten dann zu einem Freispruch führte.
Quelle: echo am mittwoch