Entzug der deutschen Fahrerlaubnis wegen Wohnsitzverstoß
1. Die deutsche Fahrerlaubnis darf auch nach Erteilung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis wegen eines ausschließlich vor der Erteilung liegenden Verhaltens des Fahrerlaubnisinhabers jedenfalls dann entzogen werden, wenn die ausländische EU-Fahrerlaubnis wegen eines Wohnsitzverstoßes nicht anerkannt werden muss (wie BVerwG, Urteil vom 30.05.2013 - 3 C 18/12 -).
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2. a) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Erfüllung des Wohnsitzerfordernisses ist derjenige der Erteilung der EU-Fahrerlaubnis. Es genügt nicht, dass sich der Inhaber einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis zu irgendeinem Zeitpunkt 185 Tage im Ausstellerstaat aufgehalten hat.
b) Die Anmmeldung im Ausländerregister belegt für sich genommen noch nicht die Einhaltung des Wohnsitzerfordernisses.
3. Die Angabe des Betroffenen sind für die Beurteilung der Unbestreitbarkeit der aus dem Ausstellermitgliedstaat herrührenden Informationen verwertbar.
VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 7.7.2014, 10 S 242/14