Erwerb eines EU-Führerscheins bietet keine Sicherheit für MPU-Kandidaten
Viele Kraftfahrer, die ohne MPU in Deutschland keine neue Fahrerlaubnis mehr ausgestellt bekommen, hoffen, durch den Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis im Ausland das MPU-Erfordernis dauerhaft umgehen zu können.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seiner Entscheidung im Fall Hoffmann (C-419/10) am 26.April 2012 die in der bisherigen Rechtsprechung aufgestellten Voraussetzungen für den Erwerb und die Anerkennung von Führerscheinen aus dem EU-Ausland bestätigt. Der EuGH hat erneut klargestellt, dass Führerscheine, die während einer laufenden Sperrzeit oder unter Verstoß gegen das sog. Wohnsitzerfordernis im EU-Ausland erworben wurden auch zukünftig in Deutschland nicht anzuerkennen sind. Eine allgemeine Eignungsüberprüfung hat jedoch nicht stattzufinden. Es bleibt abzuwarten, wie deutsche Gerichte und der deutsche Gesetzgeber auf dieses Urteil reagieren werden.
Quelle: ADAC