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Verkehrsrecht : Forderung der UDV - Keine Toleranz für Aggressionstäter
08.10.2013 12:45 (1873 x gelesen)

Keine Toleranz für Aggressionstäter

Aggressivität im Straßenverkehr lässt sich nicht von der Entwicklung der Aggressivität in der Gesellschaft insgesamt trennen. Wissenschaftliche Untersuchungen der Unfallforschung der Versicherer (UDV) zeigen, dass unabhängig vom Straßenverkehr Aggressionstaten häufig von Menschen mit geringer Selbstkontrolle begangen werden.

 



Sie sind geprägt durch die Überbewertung des kurzfristigen Vorteils, beispielsweise Zeitgewinn, gegenüber möglichen langfristigen Nachteilen, wie etwa Bestrafung.

Der Straßenverkehr bietet solchen Menschen allerdings besonders viele Gelegenheiten: Beinahe ununterbrochen werden eigene Wünsche und Absichten allein durch die Anwesenheit anderer Fahrzeuge oder Menschen behindert. Hinzu kommen Missverständnisse, da Kommunikation über die jeweiligen Motive und Vorhaben zwischen Autoinsassen nur begrenzt möglich ist. Aggressionstäter verfügen dabei zur Durchsetzung eigener Interessen über eine frei zugängliche "Tatwaffe" mit erheblicher Masse und Bewegungsenergie: ihr Auto oder Motorrad.

Aggressionstaten im Straßenverkehr gehen immer mit groben Regelverletzungen einher. Sie beabsichtigen die Schädigung eines Anderen oder nehmen sie zumindest billigend in Kauf. Allerdings ist nicht umgekehrt jede grobe Regelverletzung auch eine Aggressionstat im psychologischen Sinne.

Wie können Aggressionstaten verhindert und sanktioniert werden?
Da Aggression als Ursache jedoch im Einzelfall schwer nachweisbar ist, müssen sich nach Meinung der UDV Gegenmaßnahmen vor allem auf die Verhinderung und Sanktionierung von typischen Aggressionstaten konzentrieren. Dazu gehören vor allem deutliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, riskantes Überholen, Schneiden und Drängeln. Auf solche Delikte entfallen nach einer Datenbankauswertung der Unfallforschung der Versicherer rund ein Drittel aller im Straßenverkehr Getöteten.


Im Einzelnen schlägt die UDV vor:
 

Da aggressive Grundhaltungen schwer zu korrigieren sind, im Straßenverkehr aber nicht hingenommen werden können, müssen solche Menschen erkannt und von der Teilnahme am Straßenverkehr ausgeschlossen werden. Dies gelingt am besten, indem die typischen Aggressionsdelikte mit besonders vielen Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister belegt werden.
Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen müssen zu einem Tatbestand im Strafgesetzbuch werden. Dazu eignet sich die Aufnahme in den Paragraphen 315 c StGB, in dem unter anderem bisher schon rücksichtsloses Überholen oder gefährliches Verhalten an Fußgängerüberwegen geregelt ist.
Polizeiliche Überwachung muss verstärkt auf rücksichtsloses und grob verkehrswidriges Verhalten gerichtet werden. Dazu eignen sich besonders zivile und mit Videotechnik ausgerüstete Einsatzfahrzeuge, die vermehrt angeschafft werden sollten.
Fahrerassistenzsysteme könnten Delikte wie Rechtsüberholen, Geschwindigkeitsüberschreitung und zu dichtes Auffahren erkennen und erschweren. Die dazu geeigneten Systeme, intelligenter Tempomat und Spurhalteassistent, wären jetzt schon vorhanden und sollten auf diesen Zweck angepasst werden.

Quelle: Versicherung und Verkehr


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