Wer vor Gericht das negative Ergebnis einer MPU anfechten will, hat nach Expertenansicht kaum Erfolgschancen.
„Betroffene Fahrer können klagen, wenn sie mit der Dienstleistung der MPU-Prüfstelle als Vertragspartner unzufrieden sind - so wie man gegen Handwerker vorgehen kann, die schlampig gearbeitet haben“, erklärt der ADAC-Jurist Jost Kärger.
Ein Prüfungsergebnis anzufechten, sei aber grundsätzlich sehr schwierig. Im Fall der MPU müsse der Kläger nachweisen, dass nicht er selbst, sondern der Anbieter die Prüfung etwa durch eine Fehleinschätzung der körperlichen und psychischen Verfassung seines Kunden verpatzt hat. Dafür sind Beweise nötig - etwa Ton- oder Videoaufnahmen des Prüfungsgesprächs mit einem Psychologen.
Anspruch auf solche Aufzeichnungen haben MPU-Teilnehmer nach aktueller Rechtslage allerdings nicht.
Quelle: Heilbronner Stimme