Ab dieser Promillegrenze ist der Führerschein weg!
Von: Melissa Sperber
Wer sich betrunken auf sein Motorrad setzt, riskiert neben Bußgeldern und Punkten auch den Führerscheinentzug. Doch welche Promille-Grenzen gelten für Fahrer?
Sollte man nach dem Genuss von ein oder zwei Bieren noch mit dem Motorrad fahren? Definitiv nein! Dennoch entscheiden sich viele dafür, nach dem Konsum von Alkohol noch zu fahren. Dies kann im schlimmsten Fall tödliche Folgen haben. Doch was bedeutet es genau, unter Alkoholeinfluss zu fahren? Welche Sanktionen drohen bei welchem Alkoholpegel?
Wer unter Alkoholeinfluss Motorrad fährt, kann im Notfall möglicherweise nicht mehr schnell genug reagieren, stößt eher gegen Laternen, Bäume oder andere Fahrzeuge – oder übersieht im Dunkeln im schlimmsten Fall Fußgänger. Bei einer Kontrolle drohen bereits beim ersten Verstoß strenge Strafen.
Betrunken mit dem Motorrad fahren: Diese Promillegrenze gilt in Deutschland
Das Straßenverkehrsgesetz regelt sehr präzise, welche Promillegrenzen in Deutschland gelten. Rechtsanwalt Christian Janeczek erklärt gegenüber der „Deutschen Presse-Agentur“. Grob gesagt: In Deutschland gilt die 0,5-Promille-Grenze. Unterhalb dieser Grenze bleibt das Fahren unter Alkoholeinfluss in der Regel straffrei. Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen:
Die Grenze von 0,5 Promille gilt nicht für Fahranfänger in der Probezeit oder Fahrerinnen und Fahrer unter 21. Für sie gilt am Steuer absolutes Alkoholverbot.
Auch unterhalb der 0,5-Promille-Grenze kann man bereits ab 0,3 Promille als relativ fahruntüchtig gelten – zum Beispiel bei Ausfallerscheinungen oder wenn man alkoholbedingt einen Unfall verursacht hat.
Von Ordnungswidrigkeit bis Straftat: Promillegrenze entscheidend bei Alkohol auf dem Motorrad
Zwischen 0,5 und 1,09 Promille wird das Fahren eines Motorrads unter Alkoholeinfluss als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Dies wird mit Geldstrafe und Fahrverbot geahndet. Wiederholungstäter riskieren in der Regel den dauerhaften Verlust ihres Führerscheins.
„Ab 1,1 Promille steht fest, dass man nicht hätte fahren dürfen.“ Ab diesem Wert wird das Fahren eines Motorrads unter Alkoholeinfluss als Straftat gewertet. Dies führt immer zu einem Strafverfahren. Hier drohen auch Gefängnisstrafen. Wichtig zu beachten ist: Die Werte sind nicht absolut. Auch unter 1,1 Promille kann es bereits eine Straftat sein, insbesondere wenn alkoholbedingte Fahrfehler zu einem Unfall führen.
Christian Janeczek erläutert dies folgendermaßen: Zwischen 0,3 und 1,0 Promille befindet man sich im Bereich der relativen Fahruntüchtigkeit. Unterhalb dieses Wertes hängt es von den individuellen Umständen ab. „Da geht es dann eher um die Frage, ob ein Fahrfehler alkoholbedingt ist.“
Betrunkene Motorradfahrer: Wann drohen Bußgeld und Punkte?
Handelt es sich um einen alkoholbedingten Fahrfehler, liegt auch eine Straftat vor. „Der Promillewert spielt dabei eine wichtige Rolle.“ Als Faustregel gilt: Je näher man an den 1,1 Promille herankommt, desto eher gehen die Gerichte von einem alkoholbedingten Fahrfehler aus.
Ab 0,5 Promille liegt in jedem Fall eine Ordnungswidrigkeit vor. Dann drohen folgende Sanktionen:
1. Mal: 528,50 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
2. Mal: 1053,50 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot.
3. Mal: 1578,50 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot.
Fahranfänger: bei Verstoß gegen die 0-Promille-Regel: 278,50 Euro, 1 Punkt, Probezeitverlängerung.
Betrunkene Motorradfahrer riskieren Straftat: Drei Punkte und Verlust des Führerscheins
Ab welchem Wert liegt jedoch eine Straftat vor? Hier ist die Grenze von 1,1 Promille entscheidend – mehr oder weniger. Dann wird es ungemütlich und kostspielig:
Ersttäter kriegen laut Janeczek in der Regel eine Geldstrafe von mindestens 30 Tagessätzen – das ist etwa ein Netto-Monatsgehalt.
Der Führerschein ist mindestens ein halbes Jahr lang weg.
Außerdem gibt es drei Punkte, die bei der Rückgabe des Führerscheins allerdings gelöscht werden.
Quelle: echo24.de