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Aktuelle News : Cannabis am Steuer: Neuer THC-Grenzwert gilt ab sofort!
22.08.2024 10:35 (42 x gelesen)

Cannabis am Steuer: Neuer THC-Grenzwert gilt ab sofort!



Am gestrigen Mittwoch, den 21. August 2024, wurde im Bundesgesetzblatt das “Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften” bekanntgegeben. Damit gilt nun ein THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter im Blutserum. Halten sich Verkehrsteilnehmer nicht daran, drohen bei Cannabis am Steuer empfindliche Sanktionen. Quelle: Mobilitätsmagazin

Neue Regelungen für Cannabis am Steuer

Bei Alkohol am Steuer gilt die 0,5 Promillegrenze. Auch für Cannabis am Steuer gilt seit gestern ein neuer Grenzwert: Wer mit mindestens 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter im Blutserum fährt, handelt ordnungswidrig. Laut Experten ist dieser Zustand vergleichbar mit 0,2 Promille Alkohol.

Damit liegt der neue THC-Grenzwert deutlich unter sieben Nanogramm. Ab dieser Menge wird eine Risikoerhöhung angenommen. Es gibt allerdings eine Ausnahme: Diese gilt für Menschen, die aus medizinischen Gründen (also wegen eines konkreten Krankheitsfalls) auf die Einnahme von Cannabis-Produkten angewiesen sind.

Doch was bedeutet das für Menschen, die legal Cannabis konsumieren, konkret? Grundsätzlich sei anzunehmen, dass sich nach dem Kiffen im Blutserum etwa zehn bis 150 Nanogramm THC pro Milliliter nachweisen ließen, so Stefanie Iwersen-Bergman, Leitung der Toxikologie im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf und Mitglied der Expertengruppe, gegenüber der Tagesschau.

Doch wann ist dann eine legale Teilnahme am Straßenverkehr wieder möglich? Dazu äußerte sich die Expertin wie folgt:

Studien zeigen, dass der THC-Wert bei Gelegenheitskonsumenten innerhalb von etwa acht Stunden auf unter ein Nanogramm pro Milliliter Serum abfällt.

Halten sich Verkehrsteilnehmer nicht an die Vorgaben, drohen empfindliche Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog. Wird eine Überschreitung des THC-Grenzwerts festgestellt, muss sich der Betroffene bei einem erstmaligen Verstoß auf ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro sowie einen Monat Fahrverbot einstellen.

Wichtig: Analog zur 0-Promillegrenze für Fahranfänger ist es auch verboten, dass sich Führerscheinneulinge, die in der Probezeit sind, nach dem Konsum von Cannabis ans Steuer setzen. Das gilt auch für alle Fahrer unter 21 Jahren.

Cannabis am Steuer: Bußgeldtabelle

Verstoß Bußgeld in Euro Fahrverbot
Kraftfahrzeug geführt mit 3,5 ng/ml oder mehr THC im Blutserum
... beim 1. Mal 500 1 Monat
... beim 2. Mal 1.000 3 Monate
... beim 3. Mal 1.500 3 Monate
Trotz Mischkonsum von Cannabis und Alkohol gefahren
... beim 1. Mal 1.000 1 Monat
... beim 2. Mal 1.500 3 Monate
... beim 3. Mal 2.000 3 Monate
In der Probezeit oder unter 21 Jahren nach dem Konsum von Cannabis ein Kfz geführt 250


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