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Verkehrsrecht : Hustensaft kann Führerschein kosten
28.11.2011 15:27 (1866 x gelesen)

Die Rechtsprechung macht dem TÜV Süd zufolge keinen Unterschied zwischen Medikamen­ten und Drogen am Steuer:

Wer von einem Hustensaft oder Grippemittel benebelt Schlangenlinien fährt oder einen Unfall verursacht, dem dro­hen Bußgeld, Fahrverbot und im schlimmsten Fall sogar eine Frei­heitsstrafe. Die TÜV-Experten raten deshalb, sich vor der Einnahme von Medizin beim Arzt oder Apotheker nach möglichen Einschränkungen der Fahrtauglichkeit zu erkundi­gen. Meist finden sich Angaben dazu auch im Beipackzettel.
 
 
 
Selbst vermeintlich harmlose Mit­tel gegen Husten, Schnupfen oder Kopfschmerzen können müde ma­chen und die Reaktionsfähigkeit ei­nes Menschen verlangsamen. Das gelte vor allem, wenn mehrere Me­dikamente kombiniert werden, teilt die Prüforganisation mit.
 
Quelle: Heilbronner Stimme, 28.11.2011


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