Verkehrsrecht : Hustensaft kann Führerschein kosten
28.11.2011 15:27 (1866 x gelesen)
Die Rechtsprechung macht dem TÜV Süd zufolge keinen Unterschied zwischen Medikamenten und Drogen am Steuer:
Wer von einem Hustensaft oder Grippemittel benebelt Schlangenlinien fährt oder einen Unfall verursacht, dem drohen Bußgeld, Fahrverbot und im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe. Die TÜV-Experten raten deshalb, sich vor der Einnahme von Medizin beim Arzt oder Apotheker nach möglichen Einschränkungen der Fahrtauglichkeit zu erkundigen. Meist finden sich Angaben dazu auch im Beipackzettel.
Selbst vermeintlich harmlose Mittel gegen Husten, Schnupfen oder Kopfschmerzen können müde machen und die Reaktionsfähigkeit eines Menschen verlangsamen. Das gelte vor allem, wenn mehrere Medikamente kombiniert werden, teilt die Prüforganisation mit.
Quelle: Heilbronner Stimme, 28.11.2011