Für diese Vergehen sind Strafen fällig
Die meisten Bußgelder werden für Tempoverstöße verhängt. Sie drohen aber auch für viele andere Handlungen.
? Sinnloses Fahren: Wer in Ortschaften unnütz hin und her fährt und so andere belästigt, zahlt 20 Euro.
? Fußgängerüberweg: Wer für Fußgänger nicht anhält, muss 80 Euro zahlen.
? Führerschein: Fahrzeug- und Führerschein vergessen kostet je 10 Euro.
? Warndreieck: Ein liegen gebliebenes nicht abzusichern, kostet 60 Euro.
? Rechts überholen: Kostet außerhalb von Ortschaften 100 Euro.
? Stau: Vorbeifahren auf dem Seitenstreifen der Autobahn macht 75 Euro.
? Gurt: Nicht anschnallen kostet 30 Euro, bei Kindern 60 Euro.
? Kennzeichen: Sind sie verschmutzt, muss man 5 Euro Verwarnungsgeld zahlen.
Verwarnungsgelder bis 55 Euro kann man sofort bar bezahlen.
Quelle: auf einen Blick 03.08.2017