Cannabiskonsum und Besitz
30.04.2011 13:20 (2163 x gelesen)
Die Einräumung eines gelegentlichen Cannabiskonsums und des Besitzes von 200 g Haschich für den Eigenbedarf…
… kann ohne Hinzutreten weiterer Umstände nicht gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV die Annahme begründen, dass eine „Einnahme“ von Betäubungsmitteln „vorliegt“, wenn die Anknüpfungstatsachen im Zeitpunkt der Anordnung zur Beibringung des ärztlichen Gutachtens zweieinhalb Jahre zurückliegen.
VGH Hessen, Beschl. v. 24.11.2010, 2 B 2190/10