Menu
Zwichenraum einfach

Bild_Report
Aktuelle News : Promillegrenze
02.06.2017 12:40 (1115 x gelesen)

Mehr Klarheit bei der MPU

Seit Jahren streitet die Rechtsprechung darüber, ob bei einem Ersttäter nach einer Trunkenheitsfahrt erst ab 1,6 Promille eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet werden muss oder bereits ab 1,1.



Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht in zwei Urteilen (Az. BVerwG 3 C 24.15 und BVerwG 3 C 13.16) der zwingenden Anordnung nach jedem Führerscheinentzug ab 1,1 Promille eine Absage erteilt.
Nur wenn zusätzliche Tatsachen, wie ein Trunkenheitsunfall mit über 1,1 am Vormittag, einen künftigen Alkoholmissbrauch begründen, ist die MPU-Anordnung im Einzelfall zulässig. Nachdem etwa Baden-Württemberg eine strenge Haltung mit einer 1,1-Promille-Grenze befolgt hat, begrüßt der ADAC, dass jetzt bundesweit eine einheitliche  Linie gefahren werden soll.

Quelle: ADAC


Zurück Druckoptimierte Version Diesen Artikel weiterempfehlen... Druckoptimierte Version
Ampelei
01ampel2012graurotweb.jpg 02ampel2012graugelb02web.jpg 03ampel2012graugruen01web.jpg 04ampel2012graugruen02web.jpg

PrinterFriendly
Druckoptimierte Version
Benutzername:
User-Login
Ihr E-Mail
*