Auf dem Gehweg parken? Darf man oder nicht? Ganz oder teilweise? Wer ist da nicht unsicher.
Dabei hat die Strassenverkehrsordnung dazu eine klare Aussage: Parken ist nur dann erlaubt, wenn es ausdrücklich zugelassen ist, also von der Strassenverkehrsbehörde angeordnet wurde. Zum Beispiel durch das Verkehrszeichen 315. Diese Zeichen erlaubt das Parken auf Gehwegen mit Fahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2,8 t.
Oder es sind Parkflächen auf Straßen und Gehwegen mit weißer Farbe markiert. Innerhalb der markierten Flächen kann man das Fahrzeug abstellen und parken.
Ist weder eine Parkflächenmarkierung noch das Verkehrszeichen 315 vorhanden, darf auf dem Gehweg nicht geparkt werden.
Wer dies nicht beachtet, handelt ordnungswidrig und kann mit einem Verwarnungsgeld belegt werden.
Der Gehweg gehört dem Fußgänger. Der Fußgänger ist der schwächste Verkehrsteilnehmer und daher ist es besonders wichtig, dass er in seinem Bereich geschützt wird.