Führerschein gilt nicht überall
Frau A. ist österreichische Staatsbürgerin, lebt in Österreich nahe der deutschen Grenze und besitzt eine österreichische Fahrerlaubnis. Am 11. Mai 2012 geriet sie in Deutschland in eine Verkehrskontrolle. Dabei wurde festgestellt, dass sie unter dem Einfluss von Cannabis stand. Den wegen dieses Vorfalls ergangenen Bußgeldbescheid,
Mit Cannabis am Steuer erwischt
Am 20. Oktober 2012 geriet A. gegen 13 Uhr in Augsburg in eine Verkehrskontrolle. Er hatte wenige Stunden zuvor Cannabis konsumiert. Das fiel den Polizeibeamten auf. Die entsprechenden Untersuchungen ergaben Werte, die diesen Konsum eindeutig belegten. Diesen Vorfall meldete die Polizei auch der für A. zuständigen Führerscheinstelle, die daraufhin A. die Fahrerlaubnis entzog. Zur Begründung führte die Behörde aus, A. sei ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Die gelegentliche Einnahme von Cannabis schließe die Fahreignung aus, wenn keine Trennung von Konsum und Fahren erfolge. Hiergegen ging A. gerichtlich vor.
Nicht immer geht´s gleich zur MPU
Quelle: Heilbronner Stimme, von Dieter Roßkopf
A. war im September 2013 durch das Amtsgericht Schweinfurt wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr die Fahrerlaubnis entzogen worden. Er hatte trotz vorherigen Alkoholgenusses mit seinem Pkw am Straßenverkehr teilgenommen. Seine Blutprobe ergab mit 1,1 Promille gerade den Wert, von dem an absolute Fahruntauglichkeit anzunehmen ist. Den Strafbefehl des Amtsgerichts hatte er akzeptiert. Nach Ablauf der vom Amtsgericht festgesetzten Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis wollte er diese vom zuständigen Landratsamt auch wieder erteilt haben. Dessen Führerscheinstelle wollte die Fahrerlaubnis jedoch nur wiedererteilen, wenn A. sich zuvor erfolgreich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) unterzogen hätte.
Entzug der deutschen Fahrerlaubnis wegen Wohnsitzverstoß
1. Die deutsche Fahrerlaubnis darf auch nach Erteilung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis wegen eines ausschließlich vor der Erteilung liegenden Verhaltens des Fahrerlaubnisinhabers jedenfalls dann entzogen werden, wenn die ausländische EU-Fahrerlaubnis wegen eines Wohnsitzverstoßes nicht anerkannt werden muss (wie BVerwG, Urteil vom 30.05.2013 - 3 C 18/12 -).
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Auf der nächtlichen Autobahn war Z. mit dem von ihm gelenkten PKW auf den vor ihm fahrenden PKW des B. aufgefahren. Im Rahmen der Unfallaufnahme stellte sich heraus, das Z. unter erheblichem Alkoholeinfluss stand....